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Was müssen Missbrauchsopfer tun?

Was müssen Missbrauchsopfer tun?

Behörden stehen auf der Seite der Opfer / Sekten gelten als unglaubwürdig

Wir wissen, dass in den Reihen der Anhänger von Kwasizabantu auch in Deutschland und der Schweiz  Kinder mit  Prügeln physisch missbraucht wurden – wir wissen nicht, ob dies  auch heute noch der Fall ist. Auch über sexuellen Mißbrauch wissen wir nichts. Aber: Sollte es Menschen geben, die solches in den Gruppierungen von Kwasizabantu erlebt haben, können sie sich an Behörden wenden  um Hilfe zu bekommen. Eine anonyme Zuschrift an ksb-alert.com macht auf dieses wichtige Thema aufmerksam. Wir veröffentlichen sie hier im Wortlaut:

Hallo!
 
 Mit Interesse habe ich gelesen, daß jetzt gegen die Untaten bei KSB vorgegangen werden soll. Ich war mit einem Großteil meiner Familie selbst auch einige Zeit bei KSB und habe mich selber auch zweimal in Südafrika aufgehalten.
 
 Ich möchte darauf hinweisen, daß man in Deutschland auch Hilfe bekommen kann, wenn man hierzulande Opfer einer Gewalttat geworden ist. Ob körperlich oder sexuell spielt keine Rolle, es gibt für beides Möglichkeiten. Das Ganze nennt sich Opferentschädigungsgesetz. Sollte Interesse an mehr Infos darüber bestehen, kann ich gern etwas darüber schreiben.
 
 Bin nämlich inzwischen selber anerkanntes Opfer nach dem Opferentschädigungsgesetz, wobei der Täter mein eigener Vater war, also kein Mitarbeiter von KSB. Aber wer der Täter war oder ist, spielt bei dem Gesetz erstmal keine Rolle. Die Behörde, die meinen Antrag bearbeitet hat, hat übrigens ksb-alert.com zu Rate gezogen, um zu verstehen, um was es sich bei KSB handelt. Den Antrag hatte ich gestellt, weil mein Vater mich über das damals zulässige Maß hinaus ständig verprügelt hatte, auch mit religiöser Motivation. Dem Antrag wurde also stattgegeben, und ich wurde sogar als schwerbeschädigt anerkannt.
 
 Ich habe den Antrag im Übrigen auch ohne Zeugen durchbekommen, weil die vorhandenen Zeugen sich geweigert haben auszusagen. Es gibt dann eine Möglichkeit, über die Glaubwürdigkeit zu gehen (außerdem hatte ich noch einen uralten Arztbericht, in dem die Gewalt bereits erwähnt war). Und das hat bei mir problemlos geklappt. Man muß also keine Angst haben, nur weil man sich denkt (und meistens ist das berechtigt), daß die Angehörigen und/oder Gemeindemitglieder eine Aussage verweigern werden. Es gibt trotzdem Möglichkeiten.
 
 Wenn man anerkannt ist, bekommt man finanzielle Hilfen, und sollte es bei der schulischen und/oder beruflichen Ausbildung wegen der Folgeschäden Probleme gegeben haben, gibt es auch da Möglichkeiten, Hilfe zu bekommen. Auch Traumatherapien, Medikamente etc. werden übernommen, wobei die Leistungen auch abhängig sind vom zugesprochenen Schädigungsgrad.
 
 Mit freundlichen Grüßen,
 
 (Möchte anonym bleiben, aber meine Geschichte ist trotzdem wahr)