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🇿🇦 🇳🇱 Freispruch aus Mangel an Beweisen

Ein christlicher Prediger aus Middelstum in Groningen wurde am Dienstagnachmittag vom Vorwurf des jahrelangen sexuellen Missbrauchs einer jungen Frau freigesprochen. Nach Ansicht des Richters konnte eine Nötigung nicht nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert.

Der Angeklagte Jan-Willem M., ehemaliger Pastor der Erweckungsgemeinde Kwa Sizabantu (KSB), soll von 1999 bis 2010 sexuelle Handlungen mit der Frau vorgenommen haben. Die Frau erstattete 2017 Anzeige bei der Polizei. Bei der Hauptverhandlung des Falles im Juli behauptete sie, M. habe sie „komplett im Würgegriff“ gehabt. M. räumte bei dieser früheren Anhörung ein, dass er eine sexuelle Beziehung mit der Frau hatte.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es genügend Beweise für die sexuellen Handlungen im Zeitraum von März 2001 bis März 2010 gab, als die Frau volljährig war. Die Frau berichtete auch von zwei Situationen, als sie minderjährig war. Der Richter entschied, dass die Beweise für diese Fälle nicht ausreichten.

Der Richter stellte fest, dass zwischen M. und der Frau ein Abhängigkeitsverhältnis bestand. So lebte die Frau bei M. und seiner Frau, als sie minderjährig war. „Das bedeutete unter anderem, dass die Klägerin der Obhut des Angeklagten anvertraut war“, sagte er. Es bestand auch ein Altersunterschied von über 13 Jahren.

Darüber hinaus stellt der Richter fest, dass die KSB für die Frau „sehr wichtig“ war und M. zu dieser Zeit „erhebliches Ansehen“ in der Gemeinschaft hatte. Der Richter bezog sich auf eine Zeugenaussage, die besagt, dass M. als „zukünftige Führungspersönlichkeit“ angesehen wurde, „insbesondere in den Augen der jungen Leute innerhalb der Gemeinschaft“. M. hielt auch Reden für die Organisation True Love Wait über sexuelle Reinheit vor der Ehe.

Das Gericht hält es jedoch für unbewiesen, dass die sexuellen Handlungen für die Frau „kaum vermeidbar“ gewesen wären. Es weist unter anderem darauf hin, dass die junge Frau wieder bei M. eingezogen ist, nachdem sie eine Zeit lang bei ihren Eltern gewohnt hatte. „Das war freiwillig.“

Darüber hinaus lebte die Frau ab ihrem 23. Lebensjahr an verschiedenen Orten in den Niederlanden, hatte soziale Kontakte außerhalb der Kirchengemeinde und ging für sechs Monate nach Israel. Nach Ansicht des Gerichts erwecken diese Umstände den Eindruck, „dass die Frau in der Lage war, sich zu Hause und im Ausland sicher zu bewegen und auch ein Leben außerhalb der KSB-Gemeinschaft zu führen“. Das Gericht entschied daher, dass „es nicht die Überzeugung hat, dass die Frau unter keinen Umständen psychischem Zwang widerstehen konnte“.

Sowohl M. als auch die Anmelderin waren bei der Verhandlung vor dem Gericht in Groningen nicht anwesend. Ob die Staatsanwaltschaft in Revision geht, ist noch nicht bekannt.

One reply on “🇿🇦 🇳🇱 Freispruch aus Mangel an Beweisen”

Ich kann nur mit dem Kopf schütteln
1. Was sagt denn die Ehefrau von M. zu dieser Affaire?
2. Wieso hat der Ehemann des Opfers Anzeige erhoben? Da muss doch etwas passiert sein, was die spätere Ehe belastet?
3. Im Kontext mit der Seelsorge kann schnell seelische Abhängigkeit entstehen, wodurch die Gefühle und Grenzen ausser Kontrolle geraten können. M. als der Ältere und Seelsorger hätte Distanz halten müssen. Er ist verantwortlich für die Situation und schuldig. Das Mädchen ist schutzbefohlen.
Auch wenn Sex über 18 straffrei ist, laut dem weltlichen Richter, so ist M. vor dem Richtetstuhl Gottes schuldig. Und jeder KSB Anhänger kann sehen: die Theorie vom Höheren Weg funktioniert nicht DIE ERWECKUNG KSB ist ein grosser Betrug und hat mit dem Evangelium der Bibel wenig zu tun.

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