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🇿🇦 Der Gipfel der Unverschämtheiten

Das oberste Gericht der Provinz Gauteng ordnet die Herausgabe der Dokumente zum Fall KwaSizabantu an – aber die CRL-Kommission missachtet den Beschluss. Stattdessen nervt sie ehemalige Opfer der Mission mit undurchschaubaren Angeboten, ein Versöhnungstreffen mit KwaSizabantu vorzubereiten. Jetzt soll ein Dringlichkeitsantrag dafür sorgen, dass die CRL-Dokumente öffentlich werden.

Es war am Himmelfahrtstag, dem 9. Mai 2024, als Celimpilo Malinga eine E-Mail erhielt, deren Inhalt ihr irgendwie bekannt vorkam. Absender war die CRL-Kommission, jenes Verfassungsorgan Südafrikas, das nach heftigen öffentlichen Vorwürfen über Missbrauchspraktiken auf der Mission KwaSizabantu im Frühjahr 2020 Untersuchungen begann und Anhörungen von Zeugen durchführte. Celimpilo Malinga war damals eine von zahlreichen Zeugen der skandalösen Ereignisse, die unter Tränen von ihren Leiden in einer der größten christlichen Missionsstationen Afrikas berichteten. Mit der E-Mail lud die CRL-Kommission Celimpilo nun schriftlich zu einem virtuellen Treffen ein, um ein „Versöhnungstreffen mit der KwaSizabantu-Mission“ vorzubereiten. Merkwürdig, schon im Februar hatte ein Vertreter der Kommission die inzwischen 48jährige Frau angerufen, die einst als junges Mädchen in der Mission brutal misshandelt wurde, und sie zu Versöhnungsgesprächen mit KwaSizabantu gebeten. Sie hatte eine Reihe Fragen gestellt, keine Antworten erhalten und dann abgelehnt.

Celimpilo Malinga schrieb der Kommission das zurück, was sie gegenüber deren Mitarbeiter am Telefon auch schon geäußert hatte, darunter abermals eine Menge Fragen. „Was soll der Grund für das Treffen sein, wer nimmt daran teil? Warum ich? Wie haben Sie mich ausgewählt? Werden diese Treffen mit allen Opfern durchgeführt?“  Und: Wann kam der Sinneswandel? „Es ist noch nicht lange her, dass Dirk, der Sprecher der Mission, im Fernsehen behauptete, ich sei eine Lügnerin und plane mit anderen die Mission zu übernehmen. Warum in aller Welt sollten sie sich unter solchen Umständen versöhnen wollen?“ Für Malinga ist klar: „Wenn es sich um eine Reaktion auf die Empfehlung des verspäteten Berichts des CRL handelt, werde ich die Einladung ablehnen, da der Bericht kein Fehlverhalten der Mission feststellt. Was bleibt noch zu sagen?“ Für sie blieb nur noch der Hinweis an die Kommission: „Ich möchte, dass sie das Unrecht anerkennen, das unter der Aufsicht der Mission geschehen ist. Ich bitte um Klarheit, ob mir das nun gewährt wird oder nicht.“

Nach den traumatischen Erfahrungen mit der Mission ist das Misstrauen groß – auch das Misstrauen in die Kommission. Denn nicht vergessen ist: Es hatte nach Beginn der „Untersuchungen“ fast drei Jahre gedauert, bis die CRL-Kommission einen Abschlussbericht vorlegte, es war im Juli 2023. Allerdings geschah das erst nach endlosen Verzögerungen, mehrmals nicht eingehaltenen Terminen und schließlich nur auf erheblichen juristischen Druck einer Gruppe von Zeugen gegen KwaSizabantu. Die hatte einen sogenannten Mandamus-Antrag beim High Court eingereicht, mit dem die Veröffentlichung erzwungen werden sollte. Kurz vor der Entscheidung des Gerichts bequemte sich die CRL und präsentierte das Papier dann doch. Der Bericht allerdings sprach die in schweren Misskredit geratene Mission KwaSizabantu mit derart wachsweichen Formulierungen von aller Schuld frei, dass sich halb Südafrika gefragt haben mag, welche Nettigkeiten die superreiche Mission den Mitgliedern der Kommission denn dafür wohl angeboten haben könnte. Einzig konkrete Empfehlung der Kommission: KwaSizabantu solle sich bei seinen ehemaligen Mitgliedern „für den durch seine Praktiken verursachten Schaden” entschuldigen. Dabei hatte die CRL in dem Bericht festgestellt, dass alles in Ordnung sei und die Lehren, Grundsätze und Regeln der Mission in den Bereich der Religionsfreiheit fielen. Philip Rosenthal, Direktor von Christian View Network, nannte das Papier „ausweichend und irrational“, landesweite Medien warfen der CRL eine gezielte Ausklammerung negativer Fakten“ vor, die „ein schlechtes Licht auf KSB werfen könnte“, zahlreichen Beweisen für die Sektenpraktiken in KwaSizabantu sei die Kommission ausgewichen und sie habe Beweise nicht berücksichtigt. Zeugen gegen KwaSizabantu nannten das Papier „eine Farce“. Von ihren Aussagen in den Anhörungen stand in dem Bericht kein Wort.

Man hätte schon gerne gewusst, wie die CRL-Kommission nach den erschütternden Schilderungen von traumatisierten KSB-Opfern der Skandal-Mission ein Zeugnis absoluter Unschuld ausstellen konnte. Also wandten sich die Vertreter der Opfer von KwaSizabantu erst einmal an die Kommission, um die Dokumente zu sichten, welche während der Untersuchungen angelegt worden waren. Als die CRL nicht reagierte, riefen sie abermals den High Court von Gauteng an mit dem Antrag, die Unterlagen offenlegen zu lassen. Das Gericht gab dem Antrag statt und ordnete die Herausgabe an. Es ist der bisherige Gipfel der Unverschämtheiten der Verfassungsinstitution CRL: bis heute hat sie keinerlei Anstalten gemacht, dem Gericht Folge zu leisten.

Eine befremdliche Situation: Die Verfassungsinstitution CRL gibt trotz gerichtlicher Anweisung die Unterlagen der Untersuchungen nicht heraus und versucht gleichzeitig so etwas wie eine Versöhnung zwischen KSB und deren Opfern anzuleiern. Was ist da los? Könnte die Lektüre der Dokumente um die KSB-Affäre die Unabhängigkeit der CRL in dem gesamten Verfahren widerlegen und ihre Inkompetenz beweisen, weshalb die Dokumente besser im Schrank bleiben sollen? Oder sucht die Kommission nach leichter Beute, mit deren Hilfe sie sich als der große Friedensengel darstellen kann? Oder sind sich die Damen und Herren um den CRL-Vorsitzenden Prof. Mosoma bewusst, dass die Dokumente für das Gericht Stoff genug bieten, um ihren Abschlussbericht für null und nichtig zu erklären?

Die Anwälte der KSB-Opfer jedenfalls gehen davon aus, dass es sich um einen „scheinheiligen Versuch“ handelt, ihre Mandanten in eine Kompromisssituation zu locken, um schließlich eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, in der behauptet wird, dass die Streitigkeiten zwischen KSB und ihren Opfern gütlich beigelegt wurden. Sie mutmaßen, die Kommission spekuliere darauf, dass es dann keinen Grund mehr für eine Beschwerde gegen sie gebe und die Klage abgewiesen werden müsse. „Wir haben keinen Grund zu der Annahme, dass dieses Vorgehen der Kommission ein seriöses Angebot ist. Alles, was sie bisher getan haben, deutet auf Befangenheit und Komplizenschaft mit KSB hin,“ äußerte einer der Anwälte der KSB-Opfer. Um endlich Einblick in die Akten zu erlangen, stellten sie jetzt einen Dringlichkeitsantrag beim High Court von Gauteng. „Der Antrag wird nächste Woche verhandelt, und wir hoffen, dass wir dann der Gerechtigkeit Genüge getan haben, wenn sie gezwungen sind, uns ihre Protokolle und Dokumente über den Clark of the Court (ein Beamter des Gerichts) zukommen zu lassen“ so ein Anwalt gegenüber den Vertretern der KSB-Geschädigten.

Jetzt bleibt gespannt abzuwarten, ob das High Court gegen die Verfassungsinstitution durchgreift oder ob der CRL-Kommission noch irgendwelche Winkelzüge einfallen, um die Schlampigkeit ihrer Arbeit zu verbergen und die Mission KwaSizabantu  vor einem öffentlichen Schuldbekenntnis zu bewahren. Sicher ist, dass Südafrikas Justiz in Sachen KwaSizabantu noch einiges zu tun bekommen wird.