Warum KSB erst Anklage gegen Christen vor einem Gericht erhebt und dann den Rückzug antrat
Am Mittwoch, den 30. Mai 2001, nahm das Gericht in Pietermaritzburg, KwaZulu Natal, die Anhörung in der Sache Mission Kwasizabantu gegen B. Mabaso und andere wieder auf. Richter Galgut fragte, ob es zwischen den beiden Parteien zu einer Einigung gekommen sei, worauf der Anwalt der Mission, D.M. Achtzehn, zur Antwort gab, dass die Mission den Antrag gegen die fünf Angeklagten zurückziehen wolle; und er gab an, dass die Mission ihr Ziel erreicht habe.
Richter Galgut befragte den KSB Anwalt über die Zahlung der gerichtlichen Kosten. Er antwortete, dass die Mission Kwasizabantu es ablehne, die Gerichtskosten der Beklagten zu übernehmen. Trotz der Tatsache, dass KSB das Gerichtsverfahren angestrengt hatte und selbst die Absicht bekundet hatte, den Antrag zurückzuziehen, erwartete KSB von den fünf Männern, die von der Mission vor Gericht gebracht wurden, dass sie selbst ihre Gerichts- und Verteidigungskosten zahlen sollten.
Der Richter bat in dieser Sache die gegnerischen Anwälte zu einem Treffen nach draußen, woraufhin die Anwälte, die die Angeklagten Barney Mabaso und die anderen repräsentierten, erklärten, dass ihre Klienten die Zuständigkeit für die Zahlung der gerichtlichen Kosten nicht akzeptierten. Am Ende wurde die Angelegenheit auf den 5. September 2001 vertagt, wo dann die Frage der Kosten verhandelt werden soll.
Am Donnerstag, den 31. Mai 2001, veröffentlichten zwei regionale Tageszeitungen, “The Natal Witness” und ” Mercury”, ausführliche Artikel, in denen sie eidesstattliche Versicherungen aus den Gerichtsakten zitierten. Diese Aussagen kamen von einem Familienmitglied des Kindes, von dem behauptet wird, es sei das uneheliche Kind eines Neffen von Erlo Stegen. Die Tante des Kindes legte – ganz im inhaltlichen Gegensatz dem Antrag von KSB und Erlo Stegen – Beweise vor, und sagte aus, dass der Neffe von Erlo Stegen tatsächlich der Vater des unehelichen Kindes sei.
Am 1. Juni gaben die Anwälte von KSB dann die Entscheidung der Mission bekannt, den Antrag zurückzuziehen und die Angelegenheit aussergerichtlich zu regeln. Inzwischen haben Erlo Stegen und die Mission Kwasizabantu ihre Meinung geändert und zugestimmt, die Gerichtskosten der fünf Angeklagten zu übernehmen. Der Fall ist damit abgeschlossen.