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🇿🇦 Die CRL-Kommission ändert ihren Kurs

Die mit neuen Mitgliedern besetzte CRL-Kommission ist offenbar um einen Kurswechsel in der Affäre um die Missbrauchsfälle auf der Mission KwaSizabantu bemüht. Auf einer Pressekonferenz in Johannesburg kündigte die frisch ernannte CRL-Chefin Thoko Mkhwanazi-Xaluva jetzt an, die Ergebnisse der Untersuchungen der Vorfälle unter die Lupe zu nehmen. „Da gibt es Lücken zu füllen“, sagte sie. Gemeinsam mit den Opfern solle ein Weg gefunden werden, „der ihnen Frieden bringt“. Die Signale für ein Umdenken in der Causa KwaSizabantu kommen mitten in einem Rechtsstreit, in dem acht Zeugen gegen die Mission Entschädigung von der Verfassungsinstitution CRL fordern. (Siehe Bericht: “Zeugen fordern Entschädigung”).

Da die CRL-Kommission aufgrund ihres gesetzlich eng begrenzten Aufgabenbereichs nach wie vor keine Befugnis hat, die Missbrauchsfälle zu untersuchen, ist zu bezweifeln, dass sie sich mit Opfern der KSB-Affäre an einen Tisch setzen wird. Thoko Mkhwanazi-Xaluva allerdings bekräftigte, sehr wohl ein Mandat für die Aufklärung der Vorfälle in der Mission KwaSizabantu zu haben, weil „diese in einem religiösen Umfeld geschahen“. Die Kommission wurde gegründet, um die Rechte der kulturellen, religiösen und sprachlichen Gemeinschaften zu schützen und zu fördern.

Immerhin, die Verlautbarungen der neuen CRL-Vorsitzenden klingen aufgeschlossener und überlegter als die verbalen Versteckspiele ihres Vorgängers Prof. Mosoma. In einem TV-Interview äußerte sie die Bereitschaft der Kommission, „das Verfahren neu zu eröffnen“, dazu allerdings bräuchte sie die Zusammenarbeit mit den Opfern der Mission. Trotz der Klage der Zeugen gegen die Kommission müsse ein Weg gefunden werden, sie wieder an den Tisch zu bekommen.

Alles in allem seien „die Dinge nicht gut gelaufen“, meinte sie zum Verlauf der Missbrauchs-Untersuchungen durch die Vorgängerkommission. Auch den Abschlussbericht am Ende des Verfahrens kritisierte die neue CRL-Vorsitzende. „Die Zeugen haben darüber gesprochen, was damals passiert ist, als sie noch Kinder waren. In dem Abschlussbericht wurde das Thema nicht angesprochen“. Thoko Mkhwanazi-Xaluva distanzierte sich deutlich von der Vorgehensweise der Kommission unter ihrem Vorgänger Professor Mosoma: „Wenn ich sage, dass 1985 etwas passiert ist, dann sollten wir uns auf das konzentrieren was damals geschah und nicht auf das, was heute geschieht. Da gibt es eine Lücke, die gefüllt werden muss.“

Anders als unter Mosoma räumt die CRL-Kommission nun ein, durch die Untersuchungen und den Umgang mit den KwaSizabantu-Opfern seien deren Kindheitstraumata wieder an die Oberfläche gekommen. Mkhwanazi-Xaluva: „Wir können nicht leugnen, dass sich die Opfer verletzt fühlen, weil sie von der Kommission so behandelt wurden“. Sie wolle mit den Opfern sprechen und nach einer Lösung für ihre Beschwerden suchen.

Ob die verständnisvollen Töne aus der Kommission nun tatsächlich einen neuen Kurs im Umgang mit dem KSB-Skandal ankündigen oder nur dazu dienen sollen, ihr angeschlagenes Image aufzupolieren, lässt sich noch nicht abschätzen. Während die neue Kommissionsleitung Gesprächsbereitschaft von den Opfern und den Zeugen gegen KSB erhofft, erwarten diese, dass sie den Abschlussbericht widerruft, ihn vorbehaltlos zurückzieht und sich bei den KSB-Opfern entschuldigt. Erst dann, so hieß es, könne man miteinander reden.

Die Ankündigung, das ganze Verfahren noch einmal neu zu beginnen und mit den KSB-Opfern sprechen zu wollen, stößt jedoch in ehemaligen KSB-Kreisen auf Skepsis. In den über drei Jahren des Verfahrens waren die Zeugen und Opfer des Missbrauchs in der KSB-Mission von der CRL-Kommission öffentlich vorgeführt und durch ständige Verzögerungen, Ausreden und schließlich einen nichtssagenden Abschlussbericht gedemütigt worden. Nicht einmal ihre Leiden fanden Erwähnung in dem Papier. Einer der Zeugen formulierte es so: „Ich selbst möchte nicht noch einmal vor der CRL aussagen und all die Reue, den Schmerz, die Demütigung und die Beschimpfungen noch einmal durchleben“. Ohnehin gilt es als unwahrscheinlich, dass die neue Kommission die Mission KwaSizabantu jemals dazu bewegen könnte, vor einem neuen Untersuchungsausschuss außerhalb ihres Geländes zu erscheinen. „Die nehmen nur an Verfahren teil, die sie zuvor selbst beeinflusst haben“, hieß es in ehemaligen KSB-Kreisen.

Der Kommission wurde inzwischen eine Vorladung für die Schadensersatzklage von acht der Zeugen zugestellt, die zusammen annähernd 20 Millionen Rand für emotionale, psychologische und psychiatrische Schäden und Verletzungen fordern, die ihnen im Rahmen der Untersuchungen von der Kommission zugefügt wurden. Und am 17. März 2025 soll die Entscheidung des High Court von Gauteng über den Antrag fallen, den Abschlussbericht der CRL-Kommission zu anullieren.

Der ehemalige CRL-Kommissionsvorsitzende, Professor David Mosoma, bezeichnete unterdessen die Klagen der Opfer als “hoffnungslos” und unbegründet. Zumindest was die Annullierung des Schlussdokuments des Untersuchungsverfahrens durch das High Court in Pretoria angeht, könnte er womöglich nicht ganz zu Unrecht optimistisch sein. Hatte die Kommission nämlich, wie sich schließlich herausstellte, gar kein Mandat für die Untersuchung der Missbrauchsfälle in KSB, könnte das Gericht aber vielleicht feststellen, dass zumindest der Abschlussbericht inhaltlich vollständig im Rahmen der engbegrenzten Befugnisse der Kommission geblieben ist. Er lässt die Missbrauchsfälle außen vor und gibt auch keine Wertung darüber ab. Mosoma wird darauf hoffen, dass die Richter in etwa so entscheiden: „Alles gut, formal in Ordnung, die Qualität des Berichtes zu beurteilen ist nicht Sache des Gerichts“. Wenn allerdings das Gericht feststellen sollte, dass die Kommission kein Mandat für die Untersuchungen hatte, was die CRL-Rechtsabteilung angeblich bereits zu Beginn der Anhörungen zu bedenken gab, dann waren diese ein Verstoß gegen geltendes Recht. Damit wäre das Abschlussdokument unrechtmäßig zustande gekommen und endgültig reif für den Papierkorb.

Ganz nebenbei: Die neue CRL-Chefin schlug in dem Fernsehinterview vor, Gesetze zu erlassen, nach denen die Leiter von freien religiösen Gruppen vor der Aufnahme ihres Amtes von einem eigens dafür gebildeten Komitee auf ihre Eignung geprüft werden sollen. Bei positiver Bewertung ihrer Vergangenheit und ihrer Eignung, sollen sie eine Lizenz erhalten. Falls aus ihrer Umgebung schwerwiegende Fehler ihrer Amtsführung gemeldet werden, würde dies untersucht und die Leiter entlassen werden, wenn das Komitee so entscheide. „Das ist in normalen Berufen auch so, also könnte das hier genauso geschehen“, sagte Thoko Mkhwanazi-Xaluva. Wie auch immer man zu diesem Vorschlag stehen mag – für die Führungsspitze so mancher kirchenähnlichen Gruppierung in Südafrika wäre in der Vergangenheit die Realisierung eines solchen Vorschlags äußerst unangenehm gewesen. Die Geschichte KwaSizabantus etwa zeigt auf, dass die Qualifikation zur Führung einer Glaubensgemeinschaft bei vielen ihrer Leitungsfiguren mangelhaft war.