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Staat bei Domine Servite Schule machtlos

Südostschweiz Samstag, 26 Mai 2007 von Pascal Zwicky

Die St. GalIer Regierung sieht keinen Grund für rechtliche
Schritte gegen die Privatschule Domino Servite Kaltbrunn.

St. Gallen. — Nach sieben Monaten hat die St. Galler Regierung schriftlich
auf eine parlamentarische Anfrage zur umstrittenen christlichen Privatschule
Domino Servite in Kaltbrunn geantwortet. Hinter ihr steht als starke Figur der Glarner Schokoladenfabrikant Jürg Läderach.

Eine SP-Kantonsrätin aus der Region wollte wissen, wie sich die Regierung
zu den Vorwürfen gegen Domino Servite stelle, ob die Kontrollen seit Bekanntwerden erhöht worden seien und Handlungsspielraum der Staat habe.

Schule «bemüht sich»

Die in den Medien dargestellten Vorwürfe beziehen sich konkret auf Unterdrückung, Bespitzelung, Indoktrinierung und Psychoterror. Die Vorwürfe sind laut Regierung an die alte Schulleitung gerichtet. Neuere Vorwürfe seien anonym beziehungsweise von fragwürdiger oder nicht ersichtlicher Authentizität.
Zwei Spezialberichte der Regionalen Schulaufsicht und einer unabhängigen externen Aufsichtsperson hätten der aktuellen Schulleitung ein gutes Zeugnis ausgestellt. Der Schule werde attestiert, «dass sie sich bemüht, die vom Kanton gesetzten Vorgaben einzuhalten».
Klagen von Eltern lägen nicht vor, auch nicht beweiskräftige Vorwürfe von Seiten der Gemeindebehörden. Daher gelte für die Schule die Unschuldsvermutung und es bestehe «kein Grund für rechtliche Schritte gegen die Privatschule», heißt es zusammenfassend.

«Kaum Interventionsmöglichkeiten»
Es liege in der Kompetenz des Erziehungsrates, die Bewilligung der Schule mit Auflagen zu verbinden und auch wieder zu entziehen.

Eine weltanschaulich motivierte Beeinflussung kann die Regierung nicht ausschliessen, doch werde die religiöse Überzeugung der Schule offen deklariert und gelebt und von den Eltern mitgetragen. So habe der Staat aber «kaum Interventionsmöglichkeiten», sofern die Beeinflussung nicht mit Verstössen gegen die Rechtsordnung verbunden sei und mit Zustimmung oder Duldung der Eltern erfolge.