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Der CRL-Bericht lässt weiter auf sich warten

Die Hoffnungen der zahlreichen Opfer des Missbrauchs auf der Mission KwaSizabantu auf Gerechtigkeit und Wiedergutmachung haben vorerst einen weiteren Dämpfer erhalten. Nachdem die Kommission für die Förderung und den Schutz der Rechte kultureller, religiöser und sprachlicher Gemeinschaften (CRL) die Opfer schon seit zweieinhalb Jahren mit durch kaum zu erklärende Verzögerungen hinhält, hat sie nun die Bekanntgabe des Ergebnisses ihrer Untersuchungen abermals verschoben. Die Veröffentlichung sollte eigentlich am 5. Mai stattfinden – nun gibt es für sie nicht einmal mehr ein neues Datum. Doch auch was von dem Vorbericht nach außen dringt, lässt nicht erwarten, dass die seit Jahrzehnten heftig kritisierten Praktiken der Mission von der Kommission beanstandet werden.

Die Kommission hat ihre eigene Frist verstreichen lassen, da angeblich „Anwälte, die einige der betroffenen Parteien vertreten, um etwas mehr Zeit gebeten haben, um ihre Mandanten einzubinden“, wie es jetzt hieß. Dabei hatte die Kommission zuvor den 18. April genannt, nach dem keinerlei Stellungnahmen mehr zu dem Entwurf des Abschlussberichtes mehr angenommen werden können.

Die Opfer von KwaSizabantu wollen jetzt die Trödelei der Kommission nicht mehr hinnehmen. In einem Schreiben von Eberhard Bertelsmann, ehemals Richter am Provinzialen Obergericht Gauteng, Pretoria, an die CRL, setzen sie der Kommission eine Frist von zehn Tagen. Bis dann soll die Veröffentlichung erfolgen, anderenfalls ist geplant mittels eines Mandamus-Antrags – einer Anordnung, die eine Partei zur Vornahme einer Handlung als Rechtsmittel anweist – die Veröffentlichung des Berichts zu erzwingen.


In dem Schreiben an die CRL-Kommission heißt es, die betroffenen Opfer der Mission KwaSizabantu seien bestürzt über eine weitere Verzögerung bei der Veröffentlichung der Ergebnisse der Untersuchungen, deren Veröffentlichung bereits im Jahr 2022 mehrmals versprochen worden war.


Der Brief von Richter Bertelsmann an die CRL-Kommission im Wortlaut:

„Im Auftrag unserer Mandanten möchten wir unsere Bestürzung darüber zum Ausdruck bringen, dass die Veröffentlichung des o.g. Berichts der CRL-Kommission, die bereits mehrfach für das Jahr 2022 zugesagt war, weiter aufgeschoben wurde.

Zur Untermauerung dieser Tatsache fügen wir Ihre Korrespondenz mit Bischof Martin Frische aus dem Jahr 2021 sowie unser Schreiben vom Januar dieses Jahres bei.

Auf dieses Schreiben haben Sie am 31. März 2023 mit einem Berichtsentwurf reagiert, der heute veröffentlicht werden sollte.

Gestern, am 4. Mai 2023, haben Sie den Bericht mit der Begründung zurückgezogen, dass Sie sich mit weiteren eingegangenen Stellungnahmen befassen müssen.

EIN NEUER VERÖFFENTLICHUNGSTERMIN WURDE NICHT GENANNT.

Wir werden beauftragt, Ihnen mitzuteilen, dass das ständige Versäumnis der Kommission, sich mit dem schweren Unrecht zu befassen, das den Opfern von KSB, unter ihnen viele Kinder, angetan wurde, den Schmerz und das Leid, sowohl physisch als auch emotional, psychologisch und psychiatrisch, von Dutzenden, wenn nicht Hunderten von Opfern vergrößert, die noch keinen Abschluss der Folgen der erlittenen Untaten gefunden haben.

Wir sind angewiesen, Ihnen mitzuteilen, dass ein Mandamus-Antrag gegen die Kommission gestellt wird, um die Veröffentlichung des Berichts zu erzwingen, wenn dieser nicht innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum dieses Schreibens freigegeben wird.“

Klar ist unterdessen: Eventuelle Erwartungen, die Kommission könnte den massenhaften Missbrauch auf KwaSizabantu in irgendeiner Form negativ beurteilen oder gar irgendwelche Folgen dafür ankündigen, sind momentan alles andere als realistisch. Denn in ihrem Berichtsentwurf schreibt die Kommission über die Aussagen von Opfern der Mission, als ob es sie nichts anginge, was da auf der Mission viele Jahre lang Praxis war. Das liest sich dann so: „Die Kommission stellte ferner fest, dass die Tatsache, dass sich Beschwerdeführer/Zeugen selbst Jahrzehnte nach den Praktiken der Mission melden und von ihren schmerzhaften Erfahrungen berichten, ein Hinweis darauf ist, dass diese Beschwerdeführer immer noch den Schmerz der Vergangenheit und das Leid fühlen, das ihnen ihren Aussagen zufolge nach von der Mission zugefügt wurde, in sich tragen, obwohl einige Anschuldigungen nicht bewiesen wurden.“ Übersetzt heißt das: die Kommission hat Hinweise darauf, dass die Opfer KwaSizabantus noch immer das Leid der Vergangenheit fühlen. Frage: Ist das alles, was die Damen und Herren der CRL-Kommission in zweieinhalb Jahren herausgefunden haben?

Aufhorchen lässt ein Satz in dem CRL-Vorbericht, bei dessen Lektüre sich die Frage stellt, warum die Kommission überhaupt Untersuchungen über den Missbrauch auf KwaSizabantu angestellt hat. Er lautet: „Die Kommission kann nur zu Anschuldigungen Stellung nehmen, die von der Kirche zugegeben wurden.“ Das klingt so, als könne ein Richter prinzipiell nur dann ein Urteil über einen Beklagten sprechen, wenn der die Tat zugibt. Für die CRL erledigt sich das Verfahren sozusagen mit dem Schweigen von KwaSizabantu von selbst.

Die CRL-Kommission ist übrigens eine sogenannte Chapter 9 Institution – eine Organisation, die gemäß Paragraph 9 der südafrikanischen Verfassung zum Schutz der Demokratie eingerichtet wurde. Werden Demokratie und Recht auf die Weise geschützt wie die CRL-Kommission es hier praktiziert?

Das südafrikanische Medienportal News24 berichtet überdies, die CRL-Kommission habe in ihrem Berichtsentwurf festgestellt, dass die Lehre der Mission KwaSizabantu innerhalb des Geltungsbereichs der Religionsfreiheit liegt und dass ihre Lehren, Grundsätze und Regeln verfassungsrechtlich akzeptabel sind. Darüber hinaus untersuche sie nicht das Verhalten von Kirchenführern und die Art und Weise, wie sie ihre Religion ausüben, da dies gegen Artikel 15 der Verfassung verstoßen würde, der sich auf die Religions-, Gewissens-, Glaubens-, Gedanken- und Meinungsfreiheit konzentriert.

News 24 erwähnt in dem Zusammenhang auch die Untersuchungen über die Praktiken in der einstigen Zweigstelle der Mission KwaSizabantu in der Schweiz. Dort sei zum Schluss die Rede gewesen von einer “Theologie der Angst“, von mangelndem persönlichen Schutz, von induzierten Schuldgefühlen, von einer Praxis der Verhöre und des Geständnisdrucks, von einer Kultur der Denunziation, der Manipulation und der Drohungen, von Ritualen der körperlichen Züchtigung, von der Unterdrückung der Frauen, von der Diabolisierung intersexueller Kontakte, von Übersexualisierung und Tabuisierung und von der Missachtung der Intimität”.

Die Klagen über die Methoden auf der Mission KwaSizabantu gegenüber News24 und bei den Anhörungen der CRL-Kommission hatten exakt den gleichen Inhalt wie die Untersuchungsergebnisse in der Schweiz. Auf die CRL-Kommission haben die ihnen bekannten Ergebnisse der Aufarbeitung in der Schweiz allerdings keinen Eindruck gemacht.